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 ZOLL & EINREISE
LÄNDERÜBERSICHT
 URLAUBSTIPPS & FOTOS
URLAUB APRIL 2003 ITALIEN
URLAUB MAI 2004 ITALIEN
ZOLL & EINREISE
TIPPS (ALLGEMEINE)

LÄNDERÜBERSICHT

ESTLAND




 

Einreisebestimmungen:
Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen, höchstens 12 Monate.

Einfuhrverbot:
Das Mindestalter bei der Einreise beträgt 10 Wochen. Internationaler Impfpass und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in Englisch, Russisch oder Estnisch.

Aufenthalt:
Hunde müssen an der Leine geführt werden. Hunde sind an den meisten Stränden erlaubt.

Beste Reisezeit / Klima:
Das Klima erlaubt eine ganzjährige Einfuhr von Hunden. Im Winter kann es allerdings im landesinneren sehr kalt werden.

Verkehr:
Die Mitnahme von Hunden in öffentlichen Verkehrsmitteln ist ganzjährig erlaubt. Ein Maulkorb sollte allerdings vorsichtshalber mitgeführt werden.

Unterkunft:
Hunde dürfen meist gegen Gebühr in einige Hotels mitgebracht werden. In Jugendherbergen sind Hunde nicht erlaubt


BELGIEN




 

Einreisebestimmungen:
Tollwutimpfung mindestens vor einem Monat, höchstens vor 12 Monaten.
Für Hunde unter drei Monaten ist die Impfung sechs Monate gültig, für ältere Hunde 12 Monate

Einfuhrverbot:
bis dato keins bekannt

Aufenthalt:
Leinenzwang

Beste Reisezeit / Klima:
Reisen sind zu jeder Jahreszeit möglich. Die Durchschnitttemperatur liegt im Januar bei 3°C und im Juli um 17°C.

Verkehr:
Hunde dürfen in allen öffentlichen Verkehrsmitteln mitfahren.

Unterkunft:
Hunde sind in vielen Hotels und auf fast allen Campingplätzen erlaubt.
In Jugendherbergen allerdings sind sie generell verboten.


ITALIEN




 

Einreisebestimmungen:
Tollwutimpfung vor mindestens 20 Tagen, höchstens vor 11 Monaten.
Amtstierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis (30 Tage gültig).
Leinen- und Maulkorbzwang.

Einfuhrverbot:
Bis jetzt nichts bekannt.

Aufenthalt:
In Italien gilt Leinen und Maulkorbzwang für alle Rassen. (erst recht in der Hauptsaison)

Beste Reisezeit / Klima:
Norditalien kann mit Hunden das ganze Jahr über besucht werden. Die übrigen Landesteile sollten in den Sommermonaten gemieden werden (gerade schwarze Hunde :)).

Verkehr:
Hunde sind in allen öffentlichen Verkehrmitteln erlaubt.

Unterkunft:
Hunde sind hier meist erlaubt. (außer die Zimmermädchen fürchten sich vor "nero cane" :))



Auffällig ist, daß oft entscheidend ist, wie schwer ein Hund ist (auch in erlaubten Hotels).


LUXEMBURG




 

Einreisebestimmungen:
Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen, höchstens vor 12 Monaten.

Einfuhrverbot:
keine Ahnung

Aufenthalt:

Beste Reisezeit / Klima:
Luxemburg kann ganzjährig problemlos bereist werden.

Verkehr:
Für Hunde muss in Bus und Bahn eine Kurzstreckenkarte gelöst werden, die dann für den ganzen Tag gültig ist.

Unterkunft:
In den meisten Unterkünften sind Hunde erlaubt.


PORTUGAL




 

Einreisebestimmungen:
Tollwutimpfung mindestens vor 30 Tagen, höchstens vor 12 Monaten.
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als zwei Tage, Leinen- und Maulkorbzwang.

Einfuhrverbot:
Nicht bekannt.

Aufenthalt:
Hunde dürfen weder in Restaurants, noch an Strände, noch in Bussen mitgenommen werden.
Die Mitnahme von Hunden in der Staatlichen Eisenbahn und auf Fähren ist erlaubt.
Wildlebende Hunde können schwere Krankheiten übertragen.

Beste Reisezeit / Klima:
Südportugal ist im Sommer für unser Klima gewöhnte Hunde eindeutig zu warm.

Verkehr:
Hunde dürfen nur in der Eisenbahn mitreisen.

Unterkunft:
Hunde werden meist nur in gehoberneren Hotels und auf Bauernhöfen gestattet.


SLOWAKEI & TSCHECHEI

Einreisebestimmungen:Tollwutimpfung, nicht älter als 12 Monate und 45 Tage. Tollwutimpfungen vor einem Alter von drei Monaten sind nicht gültig. Impfung gegen Staupe (Impfung darf nicht länger als 24 Monate und 45 Tage zurückliegen) und Leptospirose (Gültigkeitsdauer siehe Tollwutimpfung). Das Tier benötigt eine Einfuhrerlaubnis, erhältlich beim Schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft (Statens jordbruksverk -S-551 82 Jönköping - Schweden ) eine tierärztliche Bescheinigung, bestehend aus der Gesundheitsbescheinigung (maximal 10 Tage gültig) und der Impfbescheinigung. Prüfung des Impferfolges gegen Tollwut siehe Norwegen. Hunde müssen vor der Impfung gechipt werden. Bei Ersteinreise muss per Blutuntersuchung der Tollwuttiter bestimmt werden. Tätowierung oder Mikrochip. Einfuhrgebühr von 400 SEK. Einfuhrverbot:Laut schwedischem Zentralamt für Landwirtschaft ist lediglich das Mitführen von Wolf/ Hund-Hybriden verboten. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt noch einmal zu vergewissern, dass keine andere Rasse betroffen ist. Aufenthalt:Leinenzwang Hundekotentfernung auf öffentlichen Flächen ist Pflicht. Hunde sind in Restaurants und Geschäften verboten. Beste Reisezeit / Klima:Das Land ist ganzjährig für Hundereisen geeignet. Nur in den nördlichen Landesteilen kann es im Winter sehr kalt werden. Verkehr:Keine Beförderung in Bus oder Taxi.


 

Einreisebestimmungen:Impfungen gegen Tollwut, Staupe, infektiöse Hepatitis und Parvovirose mindestens vor einem Monat, höchstens vor 12 Monaten. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als drei Tage. Einfuhrverbot:Nicht bekannt. Aufenthalt:Leine und Maulkorb sind mitzuführen. In Restaurants sind Hunde unerwünscht. Beste Reisezeit / Klima:Das Land kann das ganze Jahr mit Hunden bereist werden. Verkehr:Kleine Hunde reisen kostenlos. Für größere Hunde muss der halbe Fahrpreis bezahlt werden. Unterkunft:In den meisten Hotels können Hunde gegen Gebühr mitgenommen werden. Auf den meisten Campingplätzen sind Hunde verboten.


UNGARN




 

Einreisebestimmungen:Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen, höchstens vor 12 Monaten. Impfung gegen Staupe. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als acht Tage und Internationaler Impfpass.
Einfuhrverbot:Die Einfuhr aller sogenannten "Kampfhunde" ist verboten. Besitzer einer gelisteten Rasse sollten sich mit dem zuständigen Bürgermeisteramt des jeweiligen Reisebezirkes in Verbindung setzen, da es von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich gehandhabt wird. Auskünfte sind bei der Ungarischen Zollinformationsstelle erhältlich.
Aufenthalt:Maulkorb und Leine müssen mitgeführt werden.
Beste Reisezeit / Klima:Verkehr:Unterkunft:


FINNLAND




 

Einreisebestimmungen:Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen, höchstens 12 Monaten. Die Einreise aus EU-Ländern darf auch unmittelbar nach Impfung erfolgen. Einfuhrverbot:Nicht bekannt. Aufenthalt:Außerhalb geschlossener Grundstücke herrscht im ganzen Land Leinenzwang. Hunde sind an öffentlichen Badestellen nicht erwünscht. Beste Reisezeit / Klima:Finnland kann zu jeder Jahreszeit mit Hunden bereist werden. Mit kälteempfindlichen Tieren sollte man allerdings auf die Sommermonate ausweichen. Verkehr:In viele öffentlichen Verkehrmitteln dürfen Hunde zum Schutz von Allergikern nur in Teilbereichen mitfahren. In Bussen werden Hunde nur transportiert wenn die Mitreisenden nicht dagegen einzuwenden haben. Unterkunft:Hunde dürfen in die meisten Hotels mitgebracht werden. In 90 der 140 Jugendherbergen sind Hunde erlaubt wenn man mit ihnen ein Einzelzimmer bucht.


JUGOSLAWIEN




 

Einreisebestimmungen:Tollwutimpfung mindestens 15 Tage vor Einreise, höchstens vor sechs Monaten. Tierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis.
Einfuhrverbot:Nicht bekannt. Aufenthalt:Beste Reisezeit / Klima:Ein Hundeurlaub ist ganzjährig möglich. Verkehr:Das Mitnehmen von Hunden ist gestattet. Unterkunft:In vielen Hotels sind Hunde erlaubt.


NIEDERLANDE




 

Einreisebestimmungen:Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen, höchstens 12 Monaten, wenn die Hunde nach Vollendung des dritten Lebensmonats geimpft wurden. Für Tiere, die vorher geimpft wurden, beträgt die Gültigkeit nur drei Monate. Einfuhrverbot:Die Einreise mit Hunden vom Typ Pit Bull Terrier ist verboten, mit ähnlich aussehenden Bullterrier-Rassen wie American Staffordshire Terrier und Bullterrier dagegen erlaubt. Bei der letztgenannten Rasse empfielt sich die Mitnahme der Ahnentafel. Dies gilt auch für Fila Brasilieros, Dogo Argentinos und Mastino Napolitanos. Aufenthalt:In den Niederlanden gilt Leinenpflicht für alle Hunde. An vielen Stränden ( Ameland, Terschelling, ... ) sind Hunde erlaubt. Beste Reisezeit / Klima:Die Niederlande sind ganzjährig mit Hunden zu bereisen. Verkehr:An der Leine sind Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt. Unterkunft:Bis auf wenige Ausnahmen sind HUnde in Hotels und auf Campingplätzen erlaubt.


RUMÄNIEN




 

Einreisebestimmungen:Tollwutimpfung mindestens vor einem Monat, höchstens vor 12 Monaten.
Einfuhrverbot:Nicht bekannt. Aufenthalt:Für größere Hunde besteht Leinen und Maulkorbzwang. An den Badestränden des schwarzen Meeres sind Hunde erlaubt. Die Mitnahme von heimischem Hundefutter ist zu empfehlen. Beste Reisezeit / Klima:Eine Hundereise ist das ganze Jahr über möglich. Verkehr:In öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht zumindest offiziell Maulkorb und Leinenzwang. Offiziell sind nur kleine Hunde erlaubt. Unterkunft:In der Regel sind Hunde in Hotels erlaubt sollten aber bei der Buchung angegeben werden. Nur auf wenigen Campingplätzen sind haustiere erlaubt.


SLOWENIEN




 

Einreisebestimmungen:Tollwutimpfung vor mindestens 15 Tagen, höchstens vor 12 Monaten, Impfung gegen Staupe vor mindestens 15 Tagen und höchstens vor sechs Monaten. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage und Internationaler Impfpass.
Einfuhrverbot:Nicht bekannt. Aufenthalt:Leinenpflicht Für größere Hunde herrscht Maulkorbpflicht. Beste Reisezeit / Klima:Reisen mit Hund sind ganzjährig möglich. Verkehr:Die Mitnahme Hunden kostet den halben Fahrpreis. Unterkunft:???


BULGARIEN




 

Einreisebestimmungen:Tollwutimpfung vor mindestens einem Monat, höchstens 12 Monate. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 14 Tage und Internationaler Impfpass.
Einfuhrverbot:nicht bekannt Aufenthalt:Leinenpflicht In Restaurants, Geschäften und öffentlichen Gebäuden sind Hunde nicht gestattet. Beste Reisezeit / Klima:Das Inland sollte im Hochsommer mit Hunden gemieden werden. Ansonsten ist das milde Klima empfehlenswert. Verkehr:Das Mitnehmen von Hunden in öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht erlaubt. Unterkunft:In den meisten Hotels und auf fast allen Campingplätzen sind Hunde erlaubt.


FRANKREICH




 

Einreisebestimmungen:Tollwutimpfung für Hunde, die älter als drei Monate sind. Bei Erstimpfung muss die Impfung vor mindestens 30 Tagen erfolgt sein; Auffrischungsimpfungen müssen die Bestimmungen des Ausreiselandes erfüllen (Deutschland: alle 12 Monate). Die Tiere müssen durch Mikrochip oder Tätowierungen identifizierbar sein. Bei Einreise von mehr als drei Tieren, die jünger als drei Monate sind, ist eine Sondergenehmigung des Ministère de L' Agriculture, Paris, erforderlich.
Einfuhrverbot:American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Pit Bull Terrier, Bull Mastiff, Tosa Inu, Kreuzungen mit diesen Hunden. Da über die betroffenen Rassen widersprüchliche Angaben existieren, sollte man sich vor Antritt der Reise noch einmal bei der Botschaft informieren! Aufenthalt:An atlantischen Badestränden sind Hunde meist erlaubt. An den Mittelmeerstränden sind sie meist verboten. Beste Reisezeit / Klima:Das Land kann ganzjährig mit Hunden Bereist werden . Lediglich an der Mittelmeerküste steigt im Sommer die Temperatur regelmäßig über 30°C. Verkehr:Hunde werden in der Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln befördert. Unterkunft:Hunde sind in den meisten Hotels und Campingplätzen erlaubt. In Jugendherbergen sind Hunde verboten


KROATIEN




 

Einreisebestimmungen:Tollwutimpfung mindestens vor 15 Tagen, höchstens vor sechs Monaten. Tierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 30 Tage und Internationaler Impfpass. Einfuhrverbot:Nicht bekannt. Aufenthalt:Leine und Maulkorb sollten mitgeführt werden Mitnahme von heimischem Hundefutter ist empfehlenswert. Beste Reisezeit / Klima:Der Aufenthalt ist ganzjährig möglich. Verkehr:Die Mitnahme von Hunden ist meist erlaubt. Unterkunft:In vielen Hotels sind Hunde erlaubt.


NORWEGEN




 

Einreisebestimmungen:Hunde müssen bei der ersten Impfung gegen Tollwut mindestens drei Monate alt sein. Mittels Blutprobe (frühestens 120 Tage und spätestens nach einem Jahr nach der zuletzt durchgeführten Impfung) wird der Impferfolg geprüft. Die Hunde müssen innerhalb eines Jahres vor der Einfuhr gegen Leptospirose und innerhalb von zwei Jahren gegen Staupe geimpft worden sein. Leptospirose- und Staupeimpfung müssen mindestens 30 Tage zurückliegen. Tätowierung oder Microchip Die Einreisegenehmigung muss mindestens einen Monat vor der Reise beantragt werden. Bei Ersteinreise ist eine zusätzliche Blutuntersuchung notwendig. amtstierärztliches Gesundheitszeugnis ( nicht älter als 10 Tage ) Eine Erklärung, dass das Tier in den letzten sechs Monaten nicht an einem Ort außerhalb der EU/EFTA-Staaten gehalten wurde, ist mitzuführen. Hunde müssen bei der Einreise mindestens sieben Monate alt sein.Einfuhrverbot:Einfuhrverbot für Pit Bull Terrier, Fila Brasiliero, Tosa Inu, Dogo Argentino und Kreuzungen dieser Rassen. Bei Hunderassen, die mit den angeführten verwechselt werden können (z.B. American Staffordshire Terrier), muss mit der Ahnentafel nachweisbar sein, dass das Tier nicht von einer dieser Rassen stammt.Aufenthalt:Leinenzwang Die Entfernung von Hundekot auf öffentlichen Flächen ist Pflicht. Ansonsten droht ein Bußgeld. Hunde dürfen an Badestrände. Hundefutter gibt`s an jeder Tankstelle. Beste Reisezeit / Klima:Im Norden des Landes wird es im Winter sehr kalt. Verkehr:Zum Schutze von Allergikern dürfen Hunde nur in bestimmte Abteile der öffentlichen Verkehrsmittel. Unterkunft:Hunde dürfen in zahlreiche Hotels mitgebracht werden.


RUSSLAND




 

Einreisebestimmungen:Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage. Internationaler Impfausweis Tollwutimpfung ( mind. 1, höchstens 12 Monate alt ) Einfuhrverbot:Nicht bekannt. Aufenthalt:Hunde werden kaum geduldet. In St. Petersburg dürfen Hunde ohne maulkorb von der Polizei erschossen werden. In Moskau werden Hund von der Bevölkerung gejagt und getötet. Beste Reisezeit / Klima:Aufgrund der Größe dieses Landes lassen sich keine einheitlichen Empfehlungen geben. Verkehr:Hunde werden nicht geduldet. Unterkunft:Hunde dürfen nicht mitgebracht werden.


SPANIEN




 

Einreisebestimmungen:Tollwutimpfung vor mindestens vier Wochen, höchstens vor 12 Monaten. Für Hunde unter drei Monaten gibt es keine Impfpflicht. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in spanischer Sprache, nicht älter als 10 Tage, Internationaler Impfpass und Herkunftsbescheinigung. Einfuhrverbot:Nicht bekannt. Aufenthalt:Innerhalb der Städte herrscht Leinenpflicht. An den meisten Badestränden herrscht Hundeverbot. Hunde sind nicht in allen Restaurants gestattet. Beste Reisezeit / Klima:Abgesehen vom Nordwesten des Landes können an unser Klima gewöhnte Hunde im Hochsommer mit der Hitze Probleme bekommen. Verkehr:In öffentlichen Verkehrsmitteln sind nur Blinden- und Führhunde erlaubt. Unterkunft:Viele Hotels und Campingplätze erlauben das Mitbringen von Hunden,


DÄNEMARK




 

Einreisebestimmungen:Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen, höchstens 12 Monaten. Sind keine 30 Tage zwischen Impfung und Einreise vergangen, ist eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich. internationaler Impfpass Hunde, die jünger als drei Monate sind, benötigen eine Gesundheitsbescheinigung. Einfuhrverbot:Pit Bull Terrier, Tosa Inu, Kreuzungen mit diesen Rassen Aufenthalt:An den Stränden besteht von April bis Ende September Leinenzwang. In Wäldern besteht ganzjährig Leinenzwang. In vielen Restaurants dürfen Hunde mitgebracht werden. Beste Reisezeit / Klima:Aufgrund des milden ozenaischen Klimas sind Hundereisen ganzjährig möglich. Verkehr:Zum Schutz von Allergikern sind Teilbereiche von öffentlichen Verkehrsmitteln für Hunde gesperrt. Unterkunft:Hunde sind in den meisten Hotels zugelassen. In Jugendherbergen sind Hunde verboten.


GRIECHENLAND




 

Einreisebestimmungen:Tollwutimpfung vor mindestens 15 Tagen, höchstens 12 Monaten. Einfuhrverbot:Amtstierärztliches Gesundheitsattest in englischer oder französischer Sprache und Internationaler Impfpass.
Aufenthalt:Man sollte den Kontakt seines Hundes mit den Zahlreichen freilebenden Streunern möglichst eindämmen, da diese oft mit diversen Krankheiten behaftet sind . Oft sind sie auch ziemlich angriffslustig fremden Hunden gegenüber. Beste Reisezeit / Klima:Man sollte möglichst für den Hundeurlaub die Hochsommermonate meiden. Verkehr:Hunde werden in der Regel nicht transportiert. Ausnahme sind die Eisenbahnen wenn alle Mitreisenden einverstanden sind. Unterkunft:Meistens dürfen Hunde in die Unterkünfte mitgebracht werden. In Jugendherbergen sind Hunde verboten.


LETTLAND




 

Einreisebestimmungen:Impfungen gegen Tollwut, Staupe, Virus-Hepatitis, Leptospirose sowie Parvovirose vor mindestens 30 Tagen und höchstens vor 12 Monaten. Internationaler Impfpass. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis ( nicht älter als 21 Tage ) Einfuhrverbot:Nicht bekannt. Aufenthalt:
Beste Reisezeit / Klima:Der Aufenthalt ist ganzjährig möglich. Im Winter kann es allerdings sehr kalt werden. Verkehr:Hunde sind meist erlaubt. Unterkunft:In vielen Hotels sind Hunde erlaubt.


ÖSTERREICH




 

Einreisebestimmungen:Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen, höchstens vor 12 Monaten. Internationaler Impfpass, Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
Einfuhrverbot:Nicht bekannt. Aufenthalt:In weiten teilen des Landes gilt generelle leinen oder Maulkorbpflicht für alle Rassen. Hunde dürfen an keine Strände Beste Reisezeit / Klima:Das Land ist ganzjährig mit Hunden bereisbar. Verkehr:Hunde sind Im ÖPNV erlaubt. Wer seinen Hund im Auto , in der Sonne zurücklässt, muss damit rechnen das der Wagen aufgebrochen, der Hund im Tierheim und eine Anzeige unterwegs ist. Unterkunft:In vielen Hotels und Pensionen sind Hunde wilkommen.


SCHWEDEN




 

Einreisebestimmungen:Tollwutimpfung, nicht älter als 12 Monate und 45 Tage. Tollwutimpfungen vor einem Alter von drei Monaten sind nicht gültig. Impfung gegen Staupe (Impfung darf nicht länger als 24 Monate und 45 Tage zurückliegen) und Leptospirose (Gültigkeitsdauer siehe Tollwutimpfung). Das Tier benötigt eine Einfuhrerlaubnis, erhältlich beim Schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft (Statens jordbruksverk -S-551 82 Jönköping - Schweden ) eine tierärztliche Bescheinigung, bestehend aus der Gesundheitsbescheinigung (maximal 10 Tage gültig) und der Impfbescheinigung. Prüfung des Impferfolges gegen Tollwut siehe Norwegen. Hunde müssen vor der Impfung gechipt werden. Bei Ersteinreise muss per Blutuntersuchung der Tollwuttiter bestimmt werden. Tätowierung oder Mikrochip. Einfuhrgebühr von 400 SEK. Einfuhrverbot:Laut schwedischem Zentralamt für Landwirtschaft ist lediglich das Mitführen von Wolf/ Hund-Hybriden verboten. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt noch einmal zu vergewissern, dass keine andere Rasse betroffen ist. Aufenthalt:Leinenzwang Hundekotentfernung auf öffentlichen Flächen ist Pflicht. Hunde sind in Restaurants und Geschäften verboten. Beste Reisezeit / Klima:Das Land ist ganzjährig für Hundereisen geeignet. Nur in den nördlichen Landesteilen kann es im Winter sehr kalt werden. Verkehr:Keine Beförderung in Bus oder Taxi. Aufgrund des Allergikerschutzes sind bestimmte Bereiche des ÖPNV für Hunde gesperrt. Unterkunft:Leider dürfen Hunde nur in wenige Hotels mitgenommen werden. Auf Campingplätzen sind Hunde in der Regel erlaubt.


USA




 

Einreisebestimmungen:Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen höchstens vor 12 Monaten. Welpen im Alter unter 12 Wochen können ohne Impfung einreisen, müssen dann mindestens 30 Tage nach in den USA erfolgter Impfung an einem Ort nach Wunsch des Besitzers bleiben. Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage. Für die Bundesstaaten Hawaii, Guam, und American Samoa ist eine viermonatige Quarantäne vorgeschrieben.Einfuhrverbot:Nicht bekannt. Aufenthalt:In Nationalparks sind Hunde verboten. Beste Reisezeit / Klima:Aufgrund der Landesgröße lassen sich keine Empfehlungen aussprechen. Verkehr:Landesabhängig Unterkunft:Landesabhängig


DEUTSCHLAND




 

Einreisebestimmungen: Beim Grenzübertritt reicht der Nachweis einer wirksamen Tollwutschutzimpfung mindestens 30 Tage vor Reiseanrirtt und längstens ein Jahr alt im internationalen Impfpass aus.

Einfuhrverbot:

Seit dem 12. April 2001 gilt die Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung, nach der Hunde der Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht nach Deutschland verbracht werden dürfen. Wenn eindeutig der Besitz und die Identität der Hunde nachgewiesen werden kann ist jedoch - unter Einhaltung der für die entsprechende Rasse geltenden Landesbestimmungen - ein Aufenthalt von 30 Tagen erlaubt. In Deutschland gemeldete Hunde dürfen von ihrem rechtmäßigen Halter unter Vorlage aller Papiere nach einem Urlaub wieder eingeführt werden. Die Einfuhrbestimmungen gelten nicht für:

Diensthunde, Blinden- und Behindertenbegleithunde

Hunde des Katastrophen- und Rettungsschutzes

gefährliche Hunde, die von Personen mitgeführt werden, welche sich nicht länger als vier Wochen in Deutschland aufhalten (z.B. Touristen)

gefährliche Hunde aus dem in Deutschland z. Zt. vorhandenen Bestand, die ins Ausland verbracht und dann wieder eingeführt werden sollen

gefährliche Hunde, die berechtigt in einem Land gehalten werden dürfen oder für die die Berechtigung zum ständigen Halten erlangt werden soll.

Aufenthalt: Leinen und Maulkorbpflicht sind in allen Ländern ( Städten ) unterschiedlich geregelt. In Tollwutsperrbezirken herrscht Leinenzwang.
An Badestränden von Nord- und Ostsee gilt Hundeverbot.
Beste Reisezeit / Klima: Ein Mitbringen von Hunden ist ganzjährig möglich. Verkehr: Hunde die in keiner Rasseliste erfasst sind dürfen mitfahren. Für sogenannte " Kampfhunde " gilt meist Beförderungsverbot. Unterkunft:Hunde sind in den meisten Hotels und Campingplätzen erlaubt. Hunde sind in Jugendherbergen verboten


ENGLAND




 

Einreisebestimmungen:Das Mindestalter für die Tollwutimpfung beträgt drei Monate. Vorher muss das Tier mit einem Mikrochip versehen werden.Einfuhrverbot:Pit Bull Terrier, Tosa Inu, Fila Brasiliero, Dogo Argentino Aufenthalt:Folgende Dokumente sind mitzuführen:
Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung im PETS-Zertifikat über die erfüllten Anforderungen (Mikrochip, Impfung, Bluttest), tierärztliche Bescheinigung über die Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken, Erklärung des Besitzers, wonach das Tier in den letzten sechs Monaten vor der Einreise nicht in einem Land außerhalb der EU/EFTA-Staaten gewesen ist. Frühestens sechs Monate nach der Blutprobe und einem erfolgreichen Testergebnis darf das Tier einreisen. Beste Reisezeit / Klima:Hundereisen sind das ganze Jahr über möglich. Verkehr:Auf den Shuttlezügen unter dem Ärmelkanal dürfen keine Hunde befördert werden. Unterkunft:In einigen Hotels sind Hunde geduldet.


LITAUEN




 

Einreisebestimmungen:Impfungen gegen Tollwut, Staupe, Virus-Hepatitis, Leptospirose sowie Parvovirose vor mindestens 14 Tagen und höchstens sechs Monaten. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und Internationaler Impfpass. Einfuhrverbot:Nicht bekannt. Aufenthalt:Beste Reisezeit / Klima:Der Aufenthalt ist ganzjährig möglich. Im Winter kann es allerdings sehr kalt werden. Verkehr:Hunde dürfen in der Bahn nur 3. Klasse fahren Unterkunft:Oft sind Hunde erlaubt.


POLEN




 

Einreisebestimmungen:Tollwutimpfung mindestens vor 21 Tagen, höchstens 12 Monaten. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als drei Tage und Internationaler Impfpass. Einfuhrverbot:Nicht bekannt. Aufenthalt:Die Leine sollte in Polen stets mitgeführt werden. Beste Reisezeit / Klima:Polen ist ganzjährig mit Hunden bereisbar. Verkehr:In Bus und Straßenbahnen dürfen Hunde mitgenommen werden. Im ZUg ist die Zustimmung der Mitreisenden erforderlich. Unterkunft:In den meisten Hotels sind Hunde erlaubt.


SCHWEIZ




 

Einreisebestimmungen:Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen, höchstens vor 12 Monaten. Gesundheitszeugnis, nicht älter als 30 Tage und tierärztliches Tollwutimpfzeugnis. Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder Rute ist bei Tieren jünger als fünf Monate verboten. Für die Durchreise mit Bahn oder Flugzeug bzw. kurzem Zwischenaufenthalt gibt es keinerlei Einschränkungen. Einfuhrverbot:Nicht bekannt. Aufenthalt:In Waldgebieten herrscht Leinenzwang. Auf regionaler Ebene ist Leinen- und Maulkorbzwang möglich. Beste Reisezeit / Klima:Die Schweiz ist ganzjährig mit Hunden zu bereisen. Verkehr:Hunde bis 30 cm reisen gratis. Größere Hunde zahlen den halben Preis eines 2. Klasse Tickets. Unterkunft:In den meisten Hotels sind Hunde zugelassen.


TÜRKEI




 

Einreisebestimmungen:Tollwutimpfung vor mindestens 15 Tagen, höchstens vor sechs Monaten. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als zwei Tage, Abstammungsurkunde. Dokumente möglichst ins Türkische übersetzt. Einfuhrverbot:Nicht bekannt. Aufenthalt:Die Mitnahme von heimischen Hundefutter ist empfehlenswert. Beste Reisezeit / Klima:Für den Hundeurlaub sind die Sommermonate nicht geeignet. Verkehr:Das Mitnehmen von Hunden in Bussen wird nicht gerne gesehen. In Zügen dürfen Hunde mitfahren. Unterkunft:In ca. 50% der Hotels sind Hunde erlaubt. Hunde sind auf fast allen Campingplätzen zugelassen.